Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen
Teilnehmenden an Veranstaltungen und der Holiday Tours GmbH. Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Veranstaltungsbedingungen haben keine Gültigkeit.
 
1. Teilnahmevoraussetzungen
An Seminaren der Holiday Tours GmbH kann grundsätzlich jede Person teilnehmen, welche die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Die Voraussetzung für die Teilnahme an den Seminaren mit Motorrad besteht darin, dass ein eigenes Motorrad oder ein Platz als Sozius/Sozia vorhanden ist. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht allerdings nicht. Werden die notwendigen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt, behält sich die Holiday Tours GmbH die fristlose Vertragskündigung vor. Eventuell geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet.
 
2. Anmeldungen
Anmeldungen zu Seminaren bedürfen der Textform und können postalisch oder per E-Mail vorgenommen werden. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Holiday Tours GmbH an. Durch die schriftliche Bestätigung des Eingangs der Anmeldung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
 
3. Zahlungsweise
Informationen zur Zahlungsweise erhalten die Teilnehmenden nach Anmeldung zum Bildungsurlaub.
Generell gilt: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung müssen 50% des Betrags innerhalb von 14 Tagen als Anzahlung geleistet werden. Mit Eingang der Anzahlung kommt eine verbindliche Buchung zustande. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Anreise zu begleichen. Sollten zwischen Buchung und Seminar keine 30 Tage mehr liegen, ist der volle Betrag sofort zu bezahlen.
Empfänger: Holiday Tours GmbH
Deutsche Bank; IBAN: DE07 1007 0124 0134 8705 00
 
4. Kündigung durch Teilnehmende
Bis 30 Tage vor Seminarbeginn kann die Teilnahme storniert werden, allerdings werden 25% des Gesamtpreises als Verwaltungsaufwand einbehalten. Bei einer Kündigung weniger als 30 Tage vor Seminarbeginn fallen 100% der Kosten an. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
 
5. Kündigung durch die Holiday Tours GmbH
Um die Durchführung der Seminare wirtschaftlich und qualitativ sicherzustellen, behält sich der Veranstalter vor, bei Nichterreichen der vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl Seminare mit anderen Seminarterminen oder vergleichbaren Veranstaltungen zusammenzulegen. Die Teilnehmenden werden über eine solche Maßnahme spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn informiert. Inhalt, Umfang und Qualität der gebuchten Leistung bleiben dabei im Wesentlichen erhalten.
Als zumutbar gelten insbesondere ein Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten oder ein thematisch vergleichbares Seminar im selben Reise- bzw. Veranstaltungszeitraum. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen auf die Ersatzveranstaltung angerechnet; ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Kann keine zumutbare Alternative angeboten werden, werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge für nicht erbrachte Leistungen umgehend erstattet.
Gründe und Ereignisse, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, befreien die Holiday Tours GmbH für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Nicht entstandene Aufwendungen werden den Teilnehmenden in diesem Fall erstattet.

6. Informationen zu den Seminaren
Der Seminarpreis beinhaltet die Übernachtung, die angegebene Verpflegung und das Seminarprogramm von Montag bis Freitag. Zum Seminarprogramm gehören nicht die Benzinkosten. Diese sind von jedem selbst zu tragen.
Standardmäßig werden die Teilnehmenden in Doppelzimmern zusammen mit einer weiteren teilnehmenden Person untergebracht. Einzelzimmer können gegen Aufpreis gebucht werden. Sollte kein Zimmerpartner genannt werden und keine weitere Person als Zimmerpartner zur Verfügung stehen, behalten wir uns vor, die Kosten des Einzelzimmers in Rechnung zu stellen.

7. Pflichten der Teilnehmenden
Teilnehmende verpflichten sich, die geltende Hausordnung der Unterkunft zu beachten, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die mit dem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Teilnehmende, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht auf Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmebeträge bleibt davon unberührt.

8. Haftung
Die Holiday Tours GmbH übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten.
Teilnehmende sind für ihre Fahrweise auf den während des Seminars durchgeführten Motorradtouren selbst verantwortlich und unterschreiben einen Haftungsausschluss.
Durch ihre Unterschrift entbinden Teilnehmende die Holiday Tours GmbH, ihre Programmpartner, ihre Vertreter und Hilfspersonen von Haftungsansprüchen für Schäden, die während der Teilnahme der Veranstaltung entstanden sind, soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Sie erkennen an, dass sie für ihre Fahrweise sowie den verkehrssicheren Zustand ihres Fahrzeugs verantwortlich sind. Die Teilnahme an Exkursionen geführt oder in Eigenregie erfolgt auf eigenes Risiko.

9. Versicherungsschutz
Bei vorsätzlich herbei geführten Unfällen haftet die Holiday Tours GmbH im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Darüberhinausgehend sind die Teilnehmenden für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherungen wird empfohlen.

10. Datenschutz und Umgang mit Bild- sowie Seminarmaterialien
Die persönlichen Daten der Teilnehmenden werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Auf eine schriftliche Mitteilung der Teilnehmenden hin werden wir die persönlichen Daten nach Abrechnung der Tagung löschen.
Evtl. während der Veranstaltung gemachte Fotos und/oder Videos werden ausschließlich für Veröffentlichungen der Holiday Tours GmbH genutzt. Sollten Teilnehmende eine entsprechende Verwendung nicht wünschen, haben sie dies bitte schriftlich unter Angabe des von ihnen besuchten Seminars mitzuteilen.
Das Anfertigen von Ablichtungen, Fotografien oder Videoaufnahmen organisatorischer Dokumente und Nachweise (insbesondere Anwesenheitslisten, Bestelllisten, Ablaufpläne sowie vergleichbarer Unterlagen) ist untersagt. Die Anfertigung von Fotografien oder Videoaufnahmen von Seminarunterlagen bedarf der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung des Dozenten.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wernigerode. 

12. Salvatorische Klausel
Sofern eine dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eventuelle Regelungslücken.